B., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 12. Juli 2016. Dieser ging – unter Verweis auf die kreisärztliche Beurteilung der Suva – davon aus, dass in einer optimal angepassten Arbeit mit praktisch ausschliesslich sitzender Tätigkeit eine Arbeitsfähigkeit von 50 % bestehe (VB 44 S. 4). Im Aufgabenbereich stützte sich die Beschwerdegegnerin auf den Bericht vom -5-