2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 27. Januar 2023 wurde das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLaw Jonas Steiner, Rechtsanwalt, Aarau, zu seinem unentgeltlichen Vertreter ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 31. Oktober 2022 auf die Neuanmeldung des Beschwerdeführers zu Recht nicht eingetreten ist (Vernehmlassungsbeilage [VB] 81).