1. 1.1. Der 1974 geborene Beschwerdeführer meldete sich erstmals am 31. Januar 2014 wegen eines Bruchs des Sprunggelenks rechts bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese führte verschiedene Abklärungen in medizinischer, beruflicher und persönlicher Hinsicht durch, führte in diesem Zusammenhang am 18. Januar 2017 eine Abklärung an Ort und Stelle durch, zog die Akten der Unfallversicherung bei und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD).