Der Beschwerdeführer macht demgegenüber zusammengefasst geltend, nie einen Versicherungsvertrag mit der Arcosana abgeschlossen zu haben. Ihm sei im September 2021 von seiner damaligen Krankenkasse INTRAS mitgeteilt worden, dass diese per Ende 2021 ihre Geschäftstätigkeit einstellen werde und er das Recht habe, die Versicherung zu kündigen. Dies habe er auch getan und in der Folge für das Jahr 2022 einen Vertrag mit der C. geschlossen. Es bestehe folglich keine Forderung der Arcosana gegen ihn. Streitig und zu prüfen ist demnach, ob die Beschwerdegegnerin vom Beschwerdeführer zu Recht Prämien für die Monate Januar bis Mai 2022 forderte und dafür Rechtsöffnung erteilte.