2.2. Die CSS Kranken-Versicherung AG (CSS) beantragte mit Vernehmlassung vom 10. Januar 2023 die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Verfügung vom 22. März 2023 forderte die Instruktionsrichterin die CSS auf, die vollständigen Akten betreffend den Beschwerdeführer einzureichen. Mit Eingabe vom 28. März 2023 reichte die CSS entsprechende Unterlagen ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: