1. Der Beschwerdeführer war im Jahr 2021 bei der INTRAS Kranken-Versi- cherung AG (INTRAS) im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegversicherung (OKP) versichert. Ab dem 1. Januar 2022 erhob die Arcosana AG (Arcosana) vom Beschwerdeführer Prämien für die OPK, welche dieser nicht bezahlte. Nachdem sie ihn erfolglos gemahnt hatte, betrieb die Arcosana den Beschwerdeführer (Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes B. vom 22. August 2022 in der Betreibung Nr. aaa).