5.2. Eine im Gutachten noch nicht berücksichtigte Diagnose ("Autophonie, EM 04.03.2021") wurde lediglich im Arztbericht des Kantonsspitals E. vom 9. März 2021 (betreffend die Konsultation vom selben Tag) von med. pract. F. sowie von Dr. med. G., Fachärztin für Neurologie, gestellt (VB 44 S. 9 f.). Das Vorliegen eines Tinnitus oder Ohrenschmerzen hatte die Beschwerdeführerin im Rahmen der Anamnese noch verneint (VB 44 S. 11). Anlässlich der bereits einen Tag später erfolgten Sprechstunde vom 10. März 2021 wurde demgegenüber die Diagnose eines beginnenden dekompensierten Tinnitus aurium beidseits gestellt.