2. 2.1. Am 28. November 2022 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 28. Oktober 2022 und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung der Beschwerdebeklagten vom 28. Oktober 2022 sei aufzuheben und es sei die Beschwerdebeklagte zu verurteilen, an die Beschwerdeführerin die gesetzliche Invalidenrente zu erbringen. 2. Eventualiter sei die Beschwerdebeklagte zu verurteilen, den rechtserheblichen medizinischen Sachverhalt abzuklären. 3. Unter o/e Kostenfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 23. Januar 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.