1. Die 1975 geborene, als Produktionsmitarbeitende tätige Beschwerdeführerin meldete sich am 9. Juni 2020 unter Hinweis auf Schulterbeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der daraufhin getätigten Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin unter anderem die Akten der Krankentaggeldversicherung bei, welche die Beschwerdeführerin durch die C. GmbH begutachten liess (Gutachten vom 12. März 2021). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 28. Oktober 2022 eine ab 1. Dezember 2020 bis 30. Juni 2021 befristete halbe Rente zu.