6.5. Unter Hinweis auf einen Arztbericht vom 24. November 2022 von Dr. med. F., welchen die Beschwerdeführerin jedoch nicht eingereicht hat, macht Letztere weiter geltend, es sei zu keiner Verbesserung gekommen, sondern es zeichne sich gar eine psychische Verschlechterung ab (Beschwerde S. 11 f.).