6.3. Die Verbesserung des Gesundheitszustandes der Beschwerdeführerin ergibt sich nicht nur aufgrund der von Dr. med. C. erhobenen Befunde, sondern zeigt sich insbesondere durch die durch den Gutachter erwähnte Unterscheidung der Einschränkungen des Aktivitätenniveaus im beruflichen und privaten Bereich deutlich. Während sich die Beschwerdeführerin beruflich überhaupt nicht mehr an einer festen Arbeitsstelle betätigte, sei sie aber durchaus aktiv im Leben. So mache sie Haushaltsarbeiten wie Waschen, Kochen und Einkaufen und staubsauge lediglich deshalb nicht, weil sie dazu keine Lust habe. Zudem habe sie gute Kontakte zu ihrem Umfeld.