Gleiches gelte in einer angepassten Tätigkeit, wobei alle den Fähigkeiten entsprechenden Tätigkeiten zumutbar seien, jedoch einfache, lebenspraktische Tätigkeiten mit Routinearbeiten in einem konstanten, verständnisvollen Umfeld empfohlen würden. Diese Arbeitsfähigkeit sei mit Sicherheit seit mindestens der aktuellen Untersuchung gegeben. Zuvor könne von einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit ausgegangen werden (VB 80 S. 17 f.).