Gemäss Dr. med. D. habe sowohl im Jahr 2008 als auch im Jahr 2016 eine Gesundheitsstörung mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit vorgelegen. Gestützt auf die einleuchtende Beurteilung der behandelnden Psychiaterin Dr. med. E. sei weiterhin von einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Seit der Verfügung vom 16. Juli 2009 sei keine erhebliche Änderung des Gesundheitszustandes eingetreten. Auch in absehbarer Zeit sei keine Steigerung der Leistungsfähigkeit zu erwarten (VB 51 S. 2).