1.3. Nach Eingang eines Verdachtshinweises betreffend unrechtmässigen Leistungsbezug am 12. Dezember 2018, holte die Beschwerdegegnerin im Rahmen der im daraufhin eröffneten dritten Revisionsverfahren getätigten Abklärungen die Beurteilung ihres RAD vom 26. Oktober 2020 ein und liess die Beschwerdeführerin durch Dr. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, psychiatrisch begutachten (Gutachten vom 22. Mai 2021). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren setzte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 27. Oktober 2022 die Invalidenrente der Beschwerdeführerin ab 1. Dezember 2022 auf eine halbe Rente herab.