3.2. Im Beschwerdeverfahren reichte die Beschwerdeführerin die Einschätzung von Dr. med. D. vom 11. November 2022 ein (VB 217 S. 3 f.; Aktenzusammenzug Ziff. 2.2.). Der behandelnde Psychiater berichtet, der Gesamtzustand habe sich seit der Begutachtung verschlechtert. Seit Beginn 2022 zeige sich eine Zunahme von Albträumen, Flashbacks, Ängsten und Unsicherheiten, starke Nervosität und Unruhe sowie regelmässige Migräneanfälle. Im August 2022 sei es zu einem Rückfall in die Sucht mit anschliessender stationärer Behandlung gekommen (VB 217 S. 4).