2.4. Mit Vernehmlassung vom 5. Januar 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 13. Januar 2023 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen. Innert Frist liess sie sich nicht vernehmen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: