"Der Gesuchstellerin sei die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und der Unterzeichnete sei zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter zu ernennen." 2.2. Mit Eingabe vom 30. November 2022 reichte die Beschwerdeführerin die Einschätzung von Dr. med. D., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, und lic. phil. E., Fachpsychologin für Psychotherapie, vom 11. November 2022 ein. -3- 2.3. Am 7. Dezember 2022 bewilligte die Instruktionsrichterin der Beschwerdeführerin verfügungsweise die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte lic. iur. Markus Zimmermann, Rechtsanwalt in Baden, zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter.