2022 – wie angekündigt – ab dem 1. Februar 2017 eine Viertelsrente zu, dies unter gleichzeitiger masslicher Festsetzung der Rentenbetreffnisse ab dem 1. November 2022 und Ankündigung einer späteren Verfügung betreffend den rückwirkenden Zeitraum. Die Verfügung betreffend den Zeitraum vom 1. Februar 2017 bis am 31. Oktober 2022 erfolgte am 2. Dezember 2022. 2. 2.1. Am 28. November 2022 erhob die Beschwerdeführerin gegen die Verfügung vom 26. Oktober 2022 fristgerecht Beschwerde beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau und beantragte Folgendes: