1. Die 1994 geborene Beschwerdeführerin meldete sich – nach erstmaliger Leistungsabweisung mit Verfügung vom 12. April 2013 - am 13. April 2016 wegen psychischer Beschwerden erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin holte medizinische Berichte ein und traf berufliche Massnahmen. Nach deren Abbruch veranlasste sie eine psychiatrische Begutachtung (Gutachten von Dr. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 17. Februar 2021). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Rücksprache mit dem Gutachter sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 26. Oktober