5. 5.1. Gemäss dem in den Verwaltungsweisungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) als Richtlinie enthaltenen Einstellraster (AVIG-Praxis ALE Rz. D33, D79) sind ungenügende persönliche Arbeitsbemühungen vor Anspruchsstellung bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten mit neun bis zwölf Einstelltagen zu sanktionieren (AVIG-Praxis ALE Rz. D79).