schenverdienstes – einen neuen Auftraggeber akquirieren sowie seine bestehenden Mandate als IT-Dozent erweitern konnte (vgl. Beschwerde S. 1 f.), nichts zu ändern. Damit ist er zwar in anderer Weise seiner Schadenminderungspflicht nachgekommen, dies entband ihn jedoch nicht von der Obliegenheit, für die Zeit vor Eintritt der Arbeitslosigkeit qualitativ und quantitativ genügende Arbeitsbemühungen zu tätigen und den Nachweis dafür zu erbringen.