3. 3.1. Hinsichtlich des von der Beschwerdegegnerin pro rata temporis für einen Monat gewährten Rentnerfreibetrags führen die Beschwerdeführenden im Wesentlichen aus, im "ausgesetzten" Einkommen von Fr. 689'424.00 sei der vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019, mithin in zwölf Monaten, erwirtschaftete Ertrag aus den Geschäftsliegenschaften enthalten. Zudem seien darin Liquidationsgewinne von 23 Parzellen enthalten.