Das von der Steuerbehörde gemeldete Einkommen betrage Fr. 689'424.00. Davon sei – der Praxis bei einem in den Folgejahren nach Beendigung der selbständigen Erwerbstätigkeit erzielten Liquidationsgewinn entsprechend – der AHV-Rentnerfrei- betrag für einen Monat in der Höhe von Fr. 1'400.00 (pro rata temporis) gewährt worden, denn der Liquidationsgewinn bilde zwar AHV-pflichtiges Einkommen, gelte aber nicht als tatsächliche Erwerbstätigkeit (vgl. VB 80 ff.). Es sei kein Zinsabzug auf dem Eigenkapital per 31. Dezember 2019 vorzunehmen.