"19. Der Rentnerfreibetrag ist für die ganze Periode der Bemessung, also auf total Franken 16'800.-- (12 x Fr. 1'400.--) festzulegen. 20. Das für die Zinsberechnung massgebende Einkommen ist bis zur Zustellung der Abweichungsbegründung auf einem Liquidationsgewinn ohne den auf der Parzelle H angefallenen Gewinn zu berechnen. Die SVA soll auf Grund des Beschwerdeentscheides eine transparente Verzugszinsrechnung erstellen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zustellen. 21. Das zu hohe beitragspflichtige Einkommen ist um den Zinsabzug auf dem Eigenkapital zu reduzieren."