4.2. In medizinischer Hinsicht verneint med. pract. G. über drei Monate nach dem Unfallereignis hinausgehende Unfallfolgen. In der Stellungnahme vom 21. September 2022 ging sie (u.a.) von einem Verdacht auf Hüftpathologie aus (VB 125 S. 9). Aus dem im Beschwerdeverfahren eingereichten Bericht -6- der F. vom 21. November 2022 über das MRI der rechten Hüfte geht dagegen als (zweiter) Hauptbefund ein feiner Riss der Gelenkslippe hervor. Dem Bericht ist ferner zu entnehmen, dass es sich laut dem behandelnden Arzt um "eine Unfallfolge" handle (VB 140).