Schliesslich wurde die Diagnose einer dissoziativen Bewegungsstörung gestellt (Austrittsbericht der E. vom 3. Mai 2022, VB 136). Ab August 2022 erfolgte eine Evaluation bei Lumbofemoralgie rechts. Dabei machte der Beschwerdeführer (u.a.) auch Hüftbeschwerden rechts geltend (Berichte der F. vom 16. August 2022 und 23. August 2022, VB 118 f.).