Die ambulante Behandlung auf der Notfallstation des D. zeigte nach ausgedehnter Bildgebung (CT HWS, BWS, LWS, Rx rechte Schulter) keine akuten Traumafolgen. Auch sonografisch fanden sich keine Auffälligkeiten; diagnostiziert wurden immobilisierende Rückenschmerzen bei Status nach Unfall (Berichte vom 19. August 2021, VB 46 f.). In der Folge standen eine Bewegungsstörung mit Spasmen bzw. generalisierte Faszikulationen im gesamten Rumpf im Vordergrund. Umfangreiche medizinische Abklärungen ergaben keine ursächlichen Pathologien (VB 33 f., 42, 118 f.). Schliesslich wurde die Diagnose einer dissoziativen Bewegungsstörung gestellt (Austrittsbericht der E. vom 3. Mai 2022, VB 136).