-7- den Kontoauszug vom 24. September 2021 in VB 10) – Ausstände aus den erwähnten Kostenbeteiligungen von total Fr. 2'005.85 bestünden, und bat um Begleichung des Fehlbetrags innert 30 Tagen (VB 13). Am 13. Dezember 2021 sandte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer eine Zahlungserinnerung mit der Aufforderung, den Ausstand innert 20 Tagen zu begleichen (VB 15). Mit letzter Mahnung vom 31. Januar 2022 räumte sie dem Beschwerdeführer eine Nachfrist von 10 Tagen zur Bezahlung ein, ansonsten sie die Betreibung einleiten werde (VB 16).