8. Es seien mir die rechtsgültigen Police von B. zuzustellen 9. die Rückforderungen von CHF 4974 .-seien mir gutzusprechen und mir zu überweisen. 10. Die rechtswidrige Verfügung "Eine allfällige Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung" sei per sofort aufzuheben. -3- 11. Dem Beschwerdeführer für das Verfahren vor Verwaltungsgericht die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren 12. Es sei festzustellen, dass die ABG der D. für mich ungültig seien [13.] Unter Kosten- und Entschädigungsfolge."