keine Löhne abgerechnet (VB 101 S. 4; 104 S. 1). Auch gegenüber der Ausgleichskasse wurden weder 2018 noch 2019 Löhne abgerechnet (VB 98 S. 2). Aus dem Protokoll der konkursrechtlichen Einvernahme von Herrn C. geht denn auch hervor, dass die B. GmbH seit Dezember 2018 über kein Personal mehr verfügte und seit November/Dezember 2018 keine Geschäftstätigkeit mehr ausübte (VB 98 S. 3; S. 2 des Einvernahmeprotokolls vom 18. Juli 2019 [zusätzlich mit der Vernehmlassung eingereichte Beilage]).