genüber prämienpflichtig war, oder ob es sich bei der B. GmbH um eine inaktive juristische Person handelte und die von der Akkordvergeberin – der Beschwerdeführerin – geleisteten Zahlungen für die Akkordarbeiten als Lohnzahlungen an natürliche Personen zu berücksichtigen und als prämienpflichtiger Verdienst nachzuerfassen sind.