Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend UVG (Einspracheentscheid vom 19. Oktober 2022) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Nach deren Eintragung im Handelsregister am 22. September 2017 meldete sich die Beschwerdeführerin – deren Tätigkeitsgebiet im Bereich Bauspenglerei und Abdichtungen liege – bei der Beschwerdegegnerin für die obligatorische Unfallversicherung an, welche ihr am 30. Oktober 2017 rückwirkend per 22. September 2017 bestätigt wurde.