I., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Kantonsspital J., in dessen Bericht vom 24. September 2020 (VB 72, S. 1 f.) folgend – nach eigener Sichtung der massgebenden Bildgebung nicht von einer kompletten Ruptur, sondern lediglich von einer Teilruptur der Supraspinatussehne ausging (VB 104, S. 31 ff.). Dabei äusserte er sich ferner einleuchtend zur Bedeutung von bildgebend fassbaren Knochenmarksödemen bei der Kausalitätsbeurteilung und der Bedeutung des Fehlens eines solchen im konkreten Fall (VB 104, S. 33).