1.2. In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin weitere sachverhaltliche Abklärungen. Insbesondere holte sie bei Dr. med. C., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, ein – auch ein vom Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerin am 8. September 2020 gemeldetes weiteres die rechte Schulter betreffendes Ereignis vom 21. Juni 2020 erfassendes – Gutachten ein. Das Gutachten wurde am 24. Juni 2021 erstattet. Am 22. März 2022 nahm Dr. med. C. ferner zu den Ergänzungsfragen der Parteien Stellung.