Syndrom und ebenso wenig auf eine Vestibularisparoxysmie oder vestibuläre Migräne. Ein cMRI sei seitens der Ophthalmologen wegen möglicher Hitzeentwicklung des verbliebenen retrookulär rechts gelegenen Fremdkörpers nicht möglich. Es sei beim Beschwerdeführer mit hierfür passender Anamnese am ehesten von einer "multifaktoriell bedingten Gangstörung / Schwindel i.R. Dg. 2 – 4 bei fehlender Stereopsis und Visusminderung OD sowie Dekonditionierung mit sekundär funktioneller Komponente" auszugehen. Da dies jedoch eine Ausschlussdiagnose darstelle, werde weitere Diagnostik "und Procedere" empfohlen (VB 55 S. 6). Diagnostisch sei eine "vestibuläre Batterie" durchzuführen.