2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 18. Oktober 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 17. November 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die Verfügung vom 18. Oktober 2022 sei aufzuheben. 2. Der rechtserhebliche Sachverhalt sei abzuklären und im Nachgang sei nochmals über den Anspruch des Beschwerdeführers auf Umschulungsmassnahmen zu entscheiden. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 13. Januar 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: