1. Der 1975 geborene, zuletzt als Maurer tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich am 2. September 2021 aufgrund unfallbedingter Augenbeschwerden (Unfall vom 1. März 2021 mit perforierender Fremdkörperverletzung am rechten Auge) bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab, holte die Akten der Unfallversicherung (Suva) ein, führte Frühinterventionsmassnahmen durch und sprach dem Beschwerdeführer mit Mitteilung vom 16. Februar 2022 berufliche Massnahmen in Form einer Arbeitsvermittlung zu.