Das Alter des 1962 geborenen Beschwerdeführers wirkt sich, statistisch betrachtet, stark einkommenserhöhend aus (BfS, LSE 2020, Tabelle T9b, monatlicher Bruttolohn nach Lebensalter, beruflicher Stellung und Geschlecht, ohne Kaderfunktion, Männer, Median, Total und 50 – 64/65 Jahre). Der ihm noch zumutbare Beschäftigungsgrad von 50 % hat dagegen eine leicht lohnsenkende Wirkung (BfS, LSE 2020, Monatlicher Bruttolohn nach Beschäftigungsgrad, beruflicher Stellung und Geschlecht, ohne Kaderfunktion, Männer, Total und Teilzeit [50 % - 74 %]).