Gemäss der Aktenbeurteilung von RAD-Arzt Dr. med. C. vom 25. August 2022 ist der Beschwerdeführer in einer angepassten wechselbelastenden Tätigkeit ohne Heben und Tragen von mittelschweren und schweren Lasten, ohne häufiges Bücken und Knien, ohne Umwelteinflüsse wie Zugluft, Kälte oder Nässe, ohne allzu grosse mechanische Belastung der Hände, ohne Gehen in unwegsamem Gelände, ohne Handeinsatz über Schulterhöhe, ohne repetitives Begehen von Treppen und ohne Arbeiten, die mit Stössen, Erschütterungen und Vibrationen verbunden seien, zu 50 % arbeitsfähig (vgl. E. 2.1. hiervor).