Die entsprechende Verfügung erging in der Folge am 2. Dezember 2022. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 21. Oktober 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 17. November 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 21.10.2022 sei aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer ab dem 01.04.2021 eine ganze Rente und insbesondere ab dem 01.12.2022 zumindest eine Dreiviertelsrente zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Verfügung vom 21.10.2022 aufzuheben und die Sache zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.