Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen und holte die Akten der Unfallversicherung ein. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 21. Oktober 2022 für die Zeit vom 1. April 2021 bis am 30. November 2022 eine ganze und ab dem 1. Dezember 2022 eine halbe Invalidenrente zu; dies unter gleichzeitiger masslicher Festsetzung der Rentenbetreffnisse ab dem 1. November 2022 und Ankündigung des Erlasses einer weiteren Verfügung betreffend die rückwirkend zugesprochenen Rentenleistungen. Die entsprechende Verfügung erging in der Folge am 2. Dezember