Aus den Akten geht hervor, dass die Beschwerdeführerin im Zeitpunkt des Unfalls (11. Juli 2019) seit dem 1. August 2015 durchschnittlich in einem 44%-Pensum (gerundet) als Pikettnachtwache tätig war, was einem Einsatz von sechs bis zehn Nächten pro Monat und Einsätzen im Tagdienst als Aushilfe entsprach (VB 29.1 S. 2 f; 47 S. 6). Das Arbeitsverhältnis als Seniorenbetreuerin mit leichter Pflege und Hauswirtschaft wurde der Beschwerdeführerin wegen "veränderter, gesundheitlicher Befindlichkeit unserer Klienten" per 31. Mai 2019 gekündigt (VB 31 S. 1), weshalb sie sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum Y. (RAV) angemeldet und im