4.2. Aus den medizinischen Akten geht hervor, dass die Beschwerdeführerin beim Unfall vom 11. Juli 2019 eine laterale Tibiaplateaufraktur beidseits, rechts mit deutlicher, links ohne wesentliche Impression, erlitt (vgl. VB 20 S. 3). Die RAD-Ärzte gaben in ihren Beurteilungen an, in einer angepassten, körperlich leichten, wechselbelastenden, vorwiegend sitzenden Tätigkeit, ohne Heben und Tragen von Gegenständen über 10 kg, ohne Arbeiten im Knien, ohne Bücken, ohne Zwangshaltungen, ohne weite Gehstrecken und ohne gehäuftes Treppensteigen bestehe ab März 2020 eine Arbeitsfähigkeit von 80-100 %.