Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend IVG Renten (Verfügung vom 25. Oktober 2022) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1962 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 16. April 2011 unter Hinweis auf Rücken- und Herzbeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügung vom 1. September 2011 wies die Beschwerdegegnerin das Begehren der Beschwerdeführerin – mit der Begründung, es liege keine Invalidität im Sinne des Gesetzes vor – ab. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.