3. 3.1. Im Rahmen der Neuanmeldung vom 5. Februar 2020 (VB 31) wurde die Beschwerdeführerin gutachterlich internistisch, orthopädisch und psychiat- -4- risch untersucht. Der Konsensbeurteilung des ABI-Gutachtens vom 12. Oktober 2021 sind folgende Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit zu entnehmen (VB 89 S. 8):