"1. In Gutheissung der Beschwerde sei der angefochtene Einspracheentscheid vom 24. Oktober 2022 betreffend persönliche AHV/IV/EO-Bei- träge für Selbstständigerwerbende für das Jahr 2017 aufzuheben und das beitragspflichtige Einkommen in der Beitragsperiode 2017 sei von CHF 2'900'025.00 um CHF 94'724.00 auf CHF 2'805'301.00 zu reduzieren. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 13. Dezember 2022 verzichtete die Beschwerdegegnerin auf eine Stellungnahme und verwies vollumfänglich auf den Einspracheentscheid vom 24. Oktober 2022. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: