3.5. 3.5.1. Die Beschwerdeführerin bringt im Wesentlichen vor, weder aus dem Bericht der ersten Untersuchung noch aus der MR-Arthrographie noch aus dem Operationsbericht würde sich ergeben, dass die Schulter überwiegend degenerativ beeinträchtigt sei. Insbesondere gehe aus dem Operationsbericht nicht hervor, dass ein Impingement-Syndrom vorliege (vgl. Beschwerde S. 6 f.).