Zudem scheint auch das Tempo des Balles unerheblich, gehört es doch zum Tennisspiel, dass die Bälle in unterschiedlichen Geschwindigkeiten retourniert werden. Ein aussergewöhnlicher Faktor liegt nur vor, wenn er nach einem objektiven Massstab nicht mehr im Rahmen dessen liegt, was für den jeweiligen Lebensbereich alltäglich und üblich ist (BGE 134 V 72 E. 4.1 S. 76 und 129 V 402 E. 2.1 S. 404 mit Hinweisen), was auf einen schnell gespielten Tennisball nicht zutrifft. Vorliegend hat sich ein dem Tennissport inhärentes Risiko einer Verletzung verwirklicht. Aufgrund eines fehlenden äusseren ungewöhnlichen Faktors ist der Unfallbegriff damit gemäss Art.