1. Der 1981 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Lastwagen-Chauf- feur tätig. Am 22. November 2017 meldete er sich bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der daraufhin erfolgten Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin die Akten der Unfallversicherung bei und hielt Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Vorbescheid vom 28. April 2020 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer eine ab 1. Juni 2018 bis 31. Januar 2020 befristete ganze Rente in Aussicht.