Urteile des Bundesgerichts 9C_423/2017 vom 10. Juli 2017 E. 4.1 und 8C_911/2011 vom 4. Juli 2021 E. 6.1 mit Hinweisen). Schiebt die Behörde den Entscheid über das Gesuch hinaus, würde der Anspruch auf unentgeltliche Verbeiständung seines Gehalts entleert werden (Urteil des Bundesgerichts 4A_20/2011 vom 11. April 2011 E. 7.2.2; 1P.345/2004 vom 1. Oktober 2004 E. 4.3). Diese Grundsätze gelten sinngemäss auch, wenn die Vorinstanz das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege nicht erst zusammen mit dem Endentscheid beurteilt, indessen erst nachdem sie die versicherte Person zu weiteren Verfahrensschritten aufgefordert hat (Urteil des Bundesgerichts 9C_423/2017 vom 10. Juli 2017 E. 4.1).